»Angeln verboten«

Dienstag, 27. August 2019

In ›Kundisches Geschirr‹ heißt es (I, 3, S. 378):

Und eben am ragenden Pfahl das Schild
ANGELN VERBOTEN
H. SINGER / RÄDERLOH

Dieses Schild gab es bekanntlich tatsächlich, auch wenn es nicht an einem »ragenden Pfahl«, sondern an einem Baum hing (aber das hätte wohl nicht zum sexuellen Subtext gepasst). Schmidt hat das Schild auch fotografiert, das Foto ist im ›Arno-Schmidt-Raben‹ (›Der Rabe‹, Nr. 12, Herbst 1985) auf den Seiten 74/75 abgebildet. Dieses Schild scheint von Arno-Schmidt-Sammlern regelmäßig abmontiert und entwendet worden zu sein. Das zumindest legt der Text im 114. Auktionskatalog der Galerie Bassenge nah, in dem ein solches Schild angeboten wird. In der Beschreibung heißt es:

Der Sohn erinnert sich dunkel daran, dass der Vater das Schild mehrmals erneuern musste und dass er sich darüber wohl auch geärgert habe. […] Wieviele Schilder dieser Art existieren, ist nicht bekannt. Jörg Drews hat bekanntlich ebenfalls ein Exemplar besessen. Es hing in seinem Professorenbüro in Bielefeld. Zwei sind es demnach mindestens.

Mitgeteilt von Hans-Dieter Meyer

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